Voraussetzungen
Wenn Du Dich für eine Ausbildung zum Heilpraktiker entschieden hast, dann beachte bitte nachfolgende Hinweise:
Wer kann Heilpraktiker werden?
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Jeder Bürger Deutschlands oder Ausländer, der in Deutschland ansässig ist und eine gültige Aufenthaltsgenehmigung hat.
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Er/Sie muss eine Prüfung bei dem für ihn zuständigen Amtsarzt (Kreis- oder Regierungs- bezirk, das ist in den Bundesländern verschieden geregelt) ablegen. Nach bestandener Prüfung erhält man die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde gemäss § 1 HPG (Heilpraktikergesetz) und kann sich in allen Bundesländern als Heilpraktiker niederlassen. Wird die Prüfung nicht bestanden, kann sie mehrmals wiederholt werden.
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Er/Sie muss eine abgeschlossene Schulausbildung nachweisen können (Haupt- oder Volksschulabschluss genügt)
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Er/Sie darf keine körperlichen oder geistigen Leiden haben, die die Berufsausübung gefährden könnten (Sucht, dauernd ansteckende Krankheiten).
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Er/Sie muss ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, aus dem hervorgeht, dass Sie/Er sich keinerlei schwerer strafrechtlicher oder sittlicher Verfehlungen schuldig gemacht hat.
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Er/Sie muss das 25. Lebensjahr erreicht haben.
Der Studienbeginn ist jedoch bereits mit 21 Jahren möglich.
Für Deine Anmeldung benötigen wir:
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Tabellarischen Lebenslauf
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Beglaubigte Fotokopie Deiner letzten Schulzeugnisse oder einen Nachweis über eine abge- schlossene Berufsausbildung
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Einen vollständig ausgefüllten Ausbildungsvertrag
Heilpraktikerausbildung • Crashkurse • Prüfungsvorbereitung • Notfallkurse • Praxisausbildung
in natura Heilpraktikerschulen in:
Völklingen • Pirmasens • Koblenz • Stuttgart • Offenburg • Friedrichshafen • Fulda
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